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   BFH, 07.09.2006 - VII B 225/05   

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https://dejure.org/2006,13092
BFH, 07.09.2006 - VII B 225/05 (https://dejure.org/2006,13092)
BFH, Entscheidung vom 07.09.2006 - VII B 225/05 (https://dejure.org/2006,13092)
BFH, Entscheidung vom 07. September 2006 - VII B 225/05 (https://dejure.org/2006,13092)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - VII B 225/05
    Die für die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK maßgebenden Fragen, wann von einem Irrtum der Zollbehörden im Sinne dieser Vorschrift auszugehen ist und auf welche Gesichtspunkte hinsichtlich der Erkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner abzustellen ist, sind ebenfalls nicht klärungsbedürftig, weil sie bereits höchstrichterlich geklärt sind (vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 14. November 2002 Rs. C-251/00, EuGHE 2002, I-10433, und vom 3. März 2005 Rs. C-499/03 P, EuGHE 2005, I-1751, jeweils m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 2004 VII R 20/03, BFHE 205, 366, und vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2004 - VII R 21/04

    Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung; juristische Person als

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - VII B 225/05
    Die für die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK maßgebenden Fragen, wann von einem Irrtum der Zollbehörden im Sinne dieser Vorschrift auszugehen ist und auf welche Gesichtspunkte hinsichtlich der Erkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner abzustellen ist, sind ebenfalls nicht klärungsbedürftig, weil sie bereits höchstrichterlich geklärt sind (vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 14. November 2002 Rs. C-251/00, EuGHE 2002, I-10433, und vom 3. März 2005 Rs. C-499/03 P, EuGHE 2005, I-1751, jeweils m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 2004 VII R 20/03, BFHE 205, 366, und vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166, jeweils m.w.N.).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-499/03

    Biegi Nahrungsmittel und Commonfood - Rechtsmittel - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - VII B 225/05
    Die für die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK maßgebenden Fragen, wann von einem Irrtum der Zollbehörden im Sinne dieser Vorschrift auszugehen ist und auf welche Gesichtspunkte hinsichtlich der Erkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner abzustellen ist, sind ebenfalls nicht klärungsbedürftig, weil sie bereits höchstrichterlich geklärt sind (vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 14. November 2002 Rs. C-251/00, EuGHE 2002, I-10433, und vom 3. März 2005 Rs. C-499/03 P, EuGHE 2005, I-1751, jeweils m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 2004 VII R 20/03, BFHE 205, 366, und vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2004 - VII R 20/03

    Informationspflicht des Zollschuldners über die amtlich veröffentlichten

    Auszug aus BFH, 07.09.2006 - VII B 225/05
    Die für die Anwendung des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK maßgebenden Fragen, wann von einem Irrtum der Zollbehörden im Sinne dieser Vorschrift auszugehen ist und auf welche Gesichtspunkte hinsichtlich der Erkennbarkeit des Irrtums für den Zollschuldner abzustellen ist, sind ebenfalls nicht klärungsbedürftig, weil sie bereits höchstrichterlich geklärt sind (vgl. Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 14. November 2002 Rs. C-251/00, EuGHE 2002, I-10433, und vom 3. März 2005 Rs. C-499/03 P, EuGHE 2005, I-1751, jeweils m.w.N.; Senatsurteile vom 26. Februar 2004 VII R 20/03, BFHE 205, 366, und vom 7. Dezember 2004 VII R 21/04, BFH/NV 2005, 1166, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 19.06.2007 - 4 K 90/06

    Vorlage von Herstellerbescheinigungen zur Befreiung von Antidumpingzoll

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt eine Befreiung nach der klaren und eindeutigen Regelung in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 VO voraus, dass die entsprechenden Herstellerbescheinigungen bei der Anmeldung der Waren - und nicht später - zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr vorgelegt werden (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 27. Juli 2005 in dem Verfahren der Klägerin IV 183/01, juris, rechtskräftig nach Beschluss des BFH vom 7. September 2006 VII B 225/05, BFH/NV 2007, 288 , der die Nichtzulasssungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen hat; vgl. weiterhin den Beschluss des FG Hamburg vom 19. September 2001 IV 134/01, ZfZ 2002, 233 zu der VO (EG) 2604/2000, die eine gleichlautende Vorschrift für eine andere Warenart enthält).
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